Ausbildung

Probezeit in der Ausbildung: Dauer, Kündigung, deine Rechte

Eine Frau im grünen Shirt hat eine Rucksack auf dem Rücken und eine Checkliste in der Hand. In der Luft schwebt ein Kalender.

Der erste Tag in der Ausbildung ist aufregend: neue Leute, neue Aufgaben und plötzlich bist du nicht mehr in der Schule, sondern mitten im Berufsleben. Gerade am Anfang gibt es deshalb die Probezeit. Aber was bedeutet das eigentlich für dich? Und kann dein Ausbildungsbetrieb dir einfach wieder kündigen?

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit ist gesetzlich vorgeschrieben und dauert mindestens einen und höchstens vier Monate. Wie lange sie bei dir genau dauert, steht in deinem Ausbildungsvertrag. Fällst du während der Probezeit längere Zeit aus, zum Beispiel wegen Krankheit, kann die Probezeit um diese Zeit verlängert werden. Dafür braucht es eine schriftliche Vereinbarung mit deinem Betrieb.

In dieser Zeit könnt ihr euch gegenseitig kennenlernen. Du findest heraus, ob dir der Beruf und der Betrieb gefallen. Dein Ausbildungsbetrieb kann gleichzeitig schauen, wie du dich im Arbeitsalltag zurechtfindest. Dabei geht es nicht darum, dass du von Anfang an alles perfekt kannst. Schließlich bist du dort, um einen Beruf zu lernen. Wie eine Ausbildung insgesamt abläuft, erfährst du in unserem Beitrag zur dualen Ausbildung.

Was darf dein Ausbildungsbetrieb?

Dein Betrieb darf während der Probezeit beobachten, wie du dich entwickelst. Dazu gehören zum Beispiel deine Arbeitsweise, dein Verhalten gegenüber anderen und dein Umgang mit neuen Aufgaben.

Natürlich kann auch mal etwas schiefgehen. Ein Fehler bedeutet nicht automatisch, dass deine Ausbildung gefährdet ist. Gerade am Anfang musst du dich erst an den Arbeitsalltag gewöhnen.

Eine Besonderheit gibt es allerdings bei der Kündigung: Während der Probezeit können sowohl dein Betrieb als auch du selbst das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe eines Grundes beenden. Die Kündigung muss schriftlich auf Papier erfolgen. Eine E-Mail oder eine Nachricht per Messenger reicht nicht aus.

Das bedeutet aber nicht, dass dein Betrieb völlig frei von Regeln ist. Auch während der Probezeit gelten deine Rechte und Pflichten. Eine Kündigung darf beispielsweise nicht gegen gesetzliche Schutzvorschriften verstoßen, etwa den Mutterschutz. Bist du noch minderjährig, muss die Kündigung außerdem an deine Eltern als gesetzliche Vertreter gerichtet sein.

Und was darfst du?

Auch du kannst während der Probezeit kündigen, wenn du merkst, dass die Ausbildung oder der Betrieb doch nicht zu dir passt. Eine Kündigungsfrist musst du dabei grundsätzlich nicht einhalten. Die Kündigung muss ebenfalls schriftlich erfolgen. Bist du unter 18, müssen deine Eltern der Kündigung zustimmen.

Trotzdem solltest du nicht vorschnell aufgeben. Wenn dir etwas nicht gefällt, kannst du zuerst mit deiner Ausbilder:in darüber sprechen. Vielleicht lässt sich ein Problem viel einfacher lösen, als du denkst. Und wenn es wirklich nicht passt, zeigt dir unser Beitrag zum Thema Ausbildung wechseln, wie es weitergeht.

Die Probezeit ist keine Prüfung

Versuche, die Probezeit nicht als Test zu sehen, bei dem du ständig Angst vor Fehlern haben musst. Sie ist vor allem eine Kennenlernphase für beide Seiten.

Sei pünktlich, stell Fragen, wenn du etwas nicht verstehst, und zeig Interesse. Und wenn du nach einigen Wochen merkst, dass dein Ausbildungsberuf wirklich zu dir passt, hast du schon einen wichtigen Schritt geschafft.

Kurz gesagt: Die Probezeit gibt dir die Möglichkeit, herauszufinden, ob du dich in deinem Beruf und Betrieb wohlfühlst. Und deinem Ausbildungsbetrieb geht es genauso.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung?

Die Probezeit dauert laut Berufsbildungsgesetz mindestens einen und höchstens vier Monate. Die genaue Dauer steht in deinem Ausbildungsvertrag. Fällst du in dieser Zeit länger aus, etwa wegen Krankheit, kann die Probezeit per schriftlicher Vereinbarung mit deinem Betrieb verlängert werden.

Kann mein Betrieb mich in der Probezeit einfach kündigen?

Ja. Während der Probezeit kann dein Betrieb das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen beenden. Die Kündigung muss aber schriftlich auf Papier erfolgen, eine E-Mail reicht nicht. Bist du minderjährig, muss sie an deine Eltern gerichtet sein.

Kann ich selbst in der Probezeit kündigen?

Ja, auch du darfst in der Probezeit jederzeit schriftlich und ohne Frist kündigen. Nach der Probezeit gilt für dich eine Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn du die Ausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf lernen möchtest. Sprich vorher am besten mit deiner Ausbilder:in, oft lassen sich Probleme klären.

Yannick Heubrock

Schreibt im StickTo Blog über Ausbildung, Studium und den Weg in die Arbeitswelt, damit Berufsorientierung endlich einfach wird.

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